Energy Sharing - Gemeinsam erneuerbaren Strom nutzen
11.06.2026 | Nachhaltiger Landkreis
Ab 1. Juni 2026 regelt § 42c EnWG erstmals die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über Gebäudegrenzen hinweg – lokal und ohne Einspeisevergütung ins Netz. Die Referentin Lisa Strippchen von der dena – Deutsche Energie-Agentur erläutert die neuen Regelungen: Wer darf als Letztverbraucher teilnehmen? Wer darf den Anlagenbetrieb übernehmen? In welchem Umkreis kann der Strom geteilt werden? Welche Aspekte müssen im Liefervertrag geregelt sein?
Chancen: Lokale Stromversorgung und Nutzung lokaler Netzinfrastruktur, Teilhabe an der Energiewende, neue Absatzmöglichkeit für erneuerbaren Strom
Herausforderungen: Schleppender Smart-Meter-Ausbau, offene Umsetzungsfragen (bspw. Abrechnung der Netzentgelte), Frage der Wirtschaftlichkeit je nach Projekt
Online Veranstaltung am 11.06.2026 um 16 Uhr.
Bitte um Anmeldung unter:
teams.microsoft.com/
Besprechungs-ID: 315 757 200 593
Passcode: aD77Xt3e
Die Veranstaltung wird organisiert von der Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit den Städten Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach und Schwabach, den Landkreisen Fürth, Nürnberger Land und Erlangen-Höchstadt sowie der ENERGIEregion und der Energiewende ERH.
Pressekontakt
Frau A. Heine
Arbeitsbereichsleitung
Telefon:
0911 / 9773 - 1017
E-mail:
a-heine@lra-fue.bayern.de
Dienstort
Zirndorf / PP2
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- stellv. Sachgebietsleitung
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Vertretung
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit: Herr T. Eichner 1006, AB012: A. Manteuffel 1016
Sachgebiet
SG01 Büro des Landrats
